Objekt des Monats 09/2017
Beim Objekt des Monats erzählen wir die (Kurz-) Geschichte eines besonderen Objekts aus dem Panzermuseum.
Da wir uns bemühen auch besonders Stücke aus dem Depot vorzustellen, finden sich hier auch ungewöhnliche Objekte und spannende Geschichten.
Gedenkblatt für Angehörige gefallener Soldaten
Inventarnummer: DPM 6.29
Die Lithografie zeigt einen Engel, welcher sich mit einer Hand auf der Brust nach vorn beugt, um einen Eichenzweig auf einen gefallenen Soldaten zu legen. Dieser liegt jedoch, mit einer Hand auf dem Herzen, scheinbar unversehrt und wie schlafend da. Auch die Landschaft des Bildes hat nichts mit dem realen Tod in den Schützengraben des Ersten Weltkrieges zu tun: Der Soldat liegt allein in grünem Gras, lediglich die Dornenranken im Hintergrund erinnern an Stacheldraht.
Kaiser Wilhelm II. gab im Januar 1915 das „Gedenkblatt für die Angehörigen unserer gefallenen Helden“ in Auftrag und ergänzte den Entwurf des Künstlers Emil Doepler um einen Bibelspruch aus dem Johannesevangelium. Die vollständige Zeile lautet: „Daran haben wir die Liebe erkannt, dass Er sein Leben für uns gelassen hat; und wir sollen auch das Leben für die Brüder lassen.“ Emil Doepler war Kunstgewerbegrafiker und bekannt für Illustrationen zur Götterwelt der Germanen im Jugendstil. Darüber hinaus gestaltete er Flaggen und Wappen und war als Professor an der Unterrichtsanstalt des Kunstgewerbemuseums in Berlin tätig.
Das Gedenkblatt wurde nach dem Tod eines Soldaten dessen Ehefrau oder Eltern zugesandt oder überreicht. Für die Ermittlung der Adressen und den Versand war das Ersatzbataillon des Regiments des Verstorbenen zuständig. Die Vergabe des Gedenkblattes sollte den Hinterbliebenen die Anerkennung des Vaterlandes verdeutlichen und blieb bis Kriegsende bestehen. Der Name, das Todesdatum sowie der Truppenteil des Soldaten wurden handschriftlich eingetragen. Im Angesicht des massenhaften Sterbens des Ersten Weltkrieges haben die Angehörigen jedoch selten zeitnah ihre Blätter erhalten, dieses wurde erst 9 Monate nach dem Tod des Mannes an seine Witwe verliehen.