Objekt des Monats 05/2019
Beim Objekt des Monats erzählen wir die (Kurz-) Geschichte eines besonderen Objekts aus dem Panzermuseum.
Da wir uns bemühen auch besonders Stücke aus dem Depot vorzustellen, finden sich hier auch ungewöhnliche Objekte und spannende Geschichten.
Brustanhänger der Bundeswehr
Inventarnummer: DPM 3.15
Die Verbandsabzeichen der Bundeswehr sind für viele Soldatinnen und Soldaten ein identitätsstiftendes Symbol, welches sie gern zur Schau tragen. So kann zusätzlich zum Verbandsabzeichen am Ärmel ein internes Verbandsabzeichen getragen werden, welches ein auf einer Lederlasche angebrachtes Emblem ist und im Knopfloch der rechten Brusttasche getragen wird. Diese sogenannten Brustanhänger haben anders als die meisten Abzeichen und Uniformelemente der Bundeswehr kein Vorbild aus früheren deutschen Streitkräften. Sie sind wahrscheinlich eine Übernahme von NATO-Partnern wie Frankreich, Belgien oder den Niederlanden. Erst in den 1980er Jahren wurden sie in der Bundeswehr modern. Brustanhänger existieren von fast allen Verbänden, Brigaden und Bataillonen und müssen offiziell bestätigt werden.
Das Verbandsabzeichen des Panzerartilleriebataillons 177 zeigt in seinen drei Teilen eine Anlehnung an das Wappen Schleswig-Holsteins, das Stadtwappen von Hamburg sowie zwei gekreuzte Artillerierohre. Das Bataillon wurde 1959 als Feldartilleriebataillon 177 aufgestellt, 1967 in Panzerartilleriebataillon umbenannt und 1993 aufgelöst. Als Teil der Panzergrenadierbrigade 17 in Hamburg-Rahlstedt hätte das Bataillon eigentlich die Nummer 175 erhalten müssen. Im Rahmen der Heeresstruktur 2 im Jahr 1959 erhielten die Verbände jeweils eigene Ordnungsziffern anhand derer ihre Zugehörigkeit erkannt werden konnte, wobei die Endziffer 5 für Panzerartilleriebataillone reserviert war. Die Zahl des jeweiligen Bataillons ist ebenso wie das Wappen Teil der Identität der Truppe, weshalb sie häufig bei ihrer Zahl genannt werden. Das Bataillon hätte somit „die 175er“ geheißen.
Dies empfand man in der Bundeswehr jedoch als missverständlich: Mit einem „175er“ war lange Zeit ein homosexueller Mann gemeint. Die Redensart bezieht sich auf den damals noch gültigen Paragraphen 175 des Strafgesetzbuches, welcher erstmals 1872 im Reichsstrafgesetzbuch aufgeführt wurde. Darin wurden homosexuelle Handlungen zwischen Männern als „widernatürliche Unzucht“ bezeichnet und unter Strafe gestellt. Auch in der Bundesrepublik wurden noch viele Männer auf Basis des Paragraphens verurteilt. In den Jahren 1969 und 1973 abgeändert, wurde der Paragraph erst 1994 endgültig aufgehoben. Bis in die 1980er Jahre konnten Homosexuelle „aus gesundheitlichen Gründen“ aus der Bundeswehr ausgeschlossen werden. Noch bis Ende der 1990er Jahre stellte Homosexualität einen offiziellen Grund für eine berufliche Benachteiligung in der Bundeswehr dar. Doch der Kampf um die Gleichberechtigung dauert bis heute an. Im Jahr 2002 gründete sich der Verein „Arbeitskreis Homosexueller Angehöriger der Bundeswehr“, der gemäß Satzung als Interessenvertretung der homosexuellen, bisexuellen, transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und anders geschlechtlich orientierten Angehörigen der Bundeswehr agiert und sich für die Gleichberechtigung, für Gleichstellung und den Abbau von Diskriminierung dieser Gruppen in den deutschen Streitkräften einsetzt.