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Objekt des Monats 03/2021

Beim Objekt des Monats erzählen wir die (Kurz-) Geschichte eines besonderen Objekts aus dem Panzermuseum.
Da wir uns bemühen auch besonders Stücke aus dem Depot vorzustellen, finden sich hier auch ungewöhnliche Objekte und spannende Geschichten

Bundeswehr Badehose

Inv. Nr.: DPM 1.898

Jeder Soldat und jede Soldatin der Bundeswehr soll schwimmen können. In der Allgemeinen Grundausbildung wird unabhängig von der Teilstreitkraft und Verwendung die Schwimmfähigkeit der Bewerberinnen und Bewerber geprüft. Wie im zivilen Bereich soll dies natürlich vor dem Ertrinken bewahren; in militärischer Hinsicht dient das Schwimmen dazu, dass Gewässer ohne Hilfsmittel überquert werden können. Im Dienstsport war das Schwimmen über Jahrzehnte jedoch vornehmlich Teil des allgemeinen Sportprogramms, das zur Förderung der Gesundheit, Entspannung und zum körperlichen Ausgleich des Dienstalltages beiträgt. In den vergangenen 20 Jahren wird in der Bundeswehr der Nutzen des Sports für den Kampfeinsatz wieder stärker betont, wodurch eine bisher forcierte Trennung der Kampfausbildung und sportlichen Betätigung aufweicht. So sah der damalige Brigadegeneral Weisenburger als Abteilungsleiter „Ausbildung Streitkräfte“ bereits 2007 den Sport als wesentlichen Bestandteil, „die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr physisch und psychisch leistungsfähig für Einsätze im In- und Ausland“ zu machen.

Eine Formalisierung der sportlichen Betätigung von Soldaten über das Exerzieren hinaus kann erst 1926 mit der Sportvorschrift der Reichswehr festgestellt werden. Die Sportausbildung war nun „Dienst“ und beinhaltete neben Schwimmen auch Gymnastik, Geräteturnen, Athletik, Spiele und Nahkampf. Die Fähigkeit zu Schwimmen war in der Reichswehr auch karriererelevant: Um sich der Unteroffizier- oder der Fahnenjunkerprüfung zu stellen, musste die Freischwimmerbefähigung nachgewiesen werden. In der Wehrmacht fiel diese Beförderungsvoraussetzung weg, das Schwimmen diente nur noch dazu, den Soldaten zur Überwindung von „Wasserhindernissen“ zu befähigen. Insgesamt wurde dem Sport in der Wehrmacht eine hohe ideologische Bedeutung zugemessen und stärker ein Fokus auf die „Erziehung des Soldaten zum einsatzbereiten Kämpfer“ gelegt, während in der Reichswehr der Sport vornehmlich als gesundheitsfördernder Ausgleich diente. In einer Pressekonferenz vor Veröffentlichung der ersten Dienstvorschrift zu Sport in der Bundeswehr von 1963 sagte der damalige Bundesminister der Verteidigung Kai-Uwe von Hassel: „Den Sport der Bundeswehr sollen Geist und Leben einer modernen Sportbewegung erfüllen: er soll nicht mit militärischen Übungen vermischt werden.“ Doch die Formulierung „Sport weckt und festigt den Sinn und das Gefühl für Manneszucht, Kameradschaft und Ritterlichkeit.“ als einer der Leitsätze der Dienstvorschrift zeigt die Hinwendung zur erzieherischen Funktion des Sports und erinnert noch stark an die Sprache der Wehrmacht.

Auch die erste Sportausstattung der Bundeswehr 1956 ähnelte noch sehr der der Wehrmacht, die Badehose war eine Shorts aus Wollgewebe. Diese war jedoch recht unpraktisch, da ein beherzter Sprung ins Wasser häufig mit ihrem Verlust einherging. Erst Anfang der 1990er erhielt die Sportbekleidung eine grundsätzliche Erneuerung, die von aktueller Sportmode inspiriert war. So fand schließlich die „mittelblaue Badehose in Trapezform“ Eingang in die Soldatenspinde und wird bis heute getragen. Für viele Bundeswehrangehörige war diese knappe Sportbekleidung doch recht ungewohnt und die Badehose erhielt den Kosenamen „Blauer Blitz“. Soldatinnen erhalten bis heute keine eigene Bekleidung, sondern müssen sich mit einem Bekleidungszuschuss handelsübliche dunkelblaue Badeanzüge beschaffen.

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