Objekt des Monats 01/2021
Beim Objekt des Monats erzählen wir die (Kurz-) Geschichte eines besonderen Objekts aus dem Panzermuseum.
Da wir uns bemühen auch besonders Stücke aus dem Depot vorzustellen, finden sich hier auch ungewöhnliche Objekte und spannende Geschichten
Verwundetenabzeichen 1. WK in Silber
Inv. Nr.: DPM 3.1.16
Der Erste Weltkrieg brachte nicht nur Millionen von Toten hervor, sondern auch diverse Orden und Abzeichen, um seine Überlebenden auszuzeichnen. Eine Besonderheit stellt das Verwundetenabzeichen dar, welches keine Auszeichnung für besondere Taten oder die Teilnahme an einer Schlacht oder dem Krieg allgemein ist. Kaiser Wilhelm II. stiftete es am 3. März 1918 in drei Stufen (Schwarz, Silber, Gold) für Soldaten, die im Krieg versehrt oder verstümmelt wurden. Es ist recht schlicht mit einem von Eichenlaub gerahmten Stahlhelm vor gekreuzten Schwertern gestaltet, ein Symbol des Schutzes, welches denkbar unpassend für den Stiftungszweck erscheint. Ähnliche Abzeichen wurden auch in anderen Ländern gestiftet, zum Beispiel in Italien und Großbritannien.
Bis Ende 1936 beantragten 442.669 Veteranen Verwundetenabzeichen. Antragsberechtigt für die zweite, silberfarbene Stufe waren unabhängig des Grades der Verletzung drei- bis viermalig Verwundete, ab Anfang 1936 konnten die höheren Stufen auch bei besonders schweren Verletzungen wie dem Verlust von Gliedmaßen oder dem Augenlicht beantragt werden.
Die Versorgung der Kriegsversehrten war zunächst nach ihrem Dienstgrad im Kriege und ab 1920 nach dem Grad ihrer Behinderung im Schwerbehindertengesetz geregelt. Das Tragen des Verwundetenabzeichens verhalf zu keinen realen Vergünstigungen, wie andere Auszeichnungen besaß es eine symbolische Funktion: Es machte sichtbare Verstümmelungen als „Opfer für den Krieg“ erkennbar und stellte auch einen Appell an die Mitmenschen dar.
Mit der Weltwirtschaftskrise und der zunehmenden Verarmung weiter Teile der deutschen Bevölkerung, insbesondere der Kriegsversehrten und anderen EmpfängerInnen von staatlichen Leistungen, nahm die gesellschaftliche Anerkennung der Invaliden schnell ab. Mit zunehmender Distanz zum Krieg kippte die öffentliche Meinung dahingehend, dass die Veteranen sich mehr anstrengend sollten, um in der Zivilgesellschaft anzukommen, statt um (staatliche) Almosen zu bitten.
Diese Denkweise ist bereits im Schwerbehindertengesetz von 1920 wiederzufinden, wonach hauptsächlich Heil- und Wiedereingliederungsmaßnahmen in die Arbeitswelt gefördert wurden. Kriegsversehrte sollten sich somit so schnell wie möglich wieder selbst finanzieren. Wem dies nicht gelang oder wem dies verwehrt wurde, wie zum Beispiel den Gesichtsverletzten, welche aufgrund ihrer schwer versteckbaren Verstümmelung besonders schwer eine Arbeit erhielten, fand sich besonders schnell am Rande der Gesellschaft wieder. Bis heute ist eines der bekanntesten Fotos der 1920er Jahre der bettelnde Kriegsveteran mit Eisernem Kreuz und Verwundetenabzeichen am Straßenrand.